Was für ein Wort: End-of-Life Vehicles Regulation, oder kurz ELVR. Da ist die deutsche Sprache knackiger: Altfahrzeug-Verordnung. Die Gesetzes-Initiative der EU soll sicherstellen, dass ausgediente Kraftfahrzeuge umweltgerecht und ressourcenschonend behandelt werden. Die EU arbeitet auf Basis ihrer Kreislaufwirtschaftsstrategie und des „Green Deal“ an einer umfassenden Reform. Bereits im Juli 2023 legte die Europäische Kommission ihren Entwurf für die neue ELVR vor.

Was ist Müll, was ist wertvoll?

Die Debatte über den Umgang mit ausgedienten Fahrzeugen ist nicht neu. Auf der einen Seite kritisieren Umweltverbände seit vielen Jahren, dass Altfahrzeuge aus Europa „verschwinden“ oder unkontrolliert als „Schrott“ in andere Weltregionen exportiert werden. Diese Praxis birgt ökologische Risiken und umgeht Umweltstandards, so die Argumentation. Auf der anderen Seite stehen Zulieferer wie MAHLE und der europäische Zuliefererverband CLEPA. Sie haben sich früh in die Debatte eingebracht und viel Überzeugungsarbeit geleistet. Dazu gehört etwa, dass Altfahrzeuge – besonders die Fahrzeuggenerationen von morgen – viele Wertstoffe und Ersatzteile enthalten. Für den Ersatzteilmarkt und Werkstätten geht es also um eine klare Regelung, was tatsächlich zu entsorgender Abfall ist und was als wiederverwendbares Ersatzteil erhalten bleibt.

 

Auch die Themen Zukunftsfähigkeit und nachhaltige Reparaturen wurden in diesem Zusammenhang diskutiert. Da geht es etwa um softwarecodierte Ersatzteile, die nach einem Ausbau idealerweise auch in anderen Fahrzeugen funktionieren. Dazu benötigen Werkstätten aber Zugriff auf die notwendigen Informationen. Ebenso wurde angemerkt, dass eine starre Pflichtliste auszubauender Bauteile in der Praxis problematisch sei – etwa bei Unfallfahrzeugen, bei denen viele Teile nicht mehr zu retten sind. Werkstätten sollten im Einzelfall entscheiden dürfen, welche Komponenten weiterverwendet werden können.

Zeitwertgerecht und nachhaltig

Für Werkstätten steigen die Anforderungen mit der neuen ELVR in Bezug auf Sorgfalt, Rücknahmepraxis und Dokumentation bei der Altfahrzeugverwertung. Gleichzeitig öffnet sich aber auch ein Markt durch den verstärkten Einsatz geprüfter Gebrauchtteile und Remanufacturing-Komponenten. Die Themen Haftung und Garantie müssen dazu noch konkretisiert werden, dennoch ermöglichen solche Teile Werkstätten eine zeitwertgerechte und nachhaltige Reparatur für ihre Kunden.

 

Im September hat das Europäische Parlament dem aktuellen Verordnungstext zugestimmt. Anschließend folgt der sogenannte „Trilog“ – die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat –, in denen der finale Gesetzestext festgelegt wird. Ein Abschluss wird bis Ende 2025 anvisiert, realistischer ist eine Einigung bis zum ersten Quartal 2026.

Zentrale Inhalte des aktuellen ELVR-Entwurfs:

  • Der Anwendungsbereich schließt künftig neben Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) auch weitere Fahrzeugklassen wie Motorräder (L-Kategorie) und schwere Nutzfahrzeuge ein.
  • Hersteller werden verpflichtet, bereits beim Fahrzeugdesign auf recyclingfreundliche und schadstoffarme Materialien zu achten, um den Ausbau von Komponenten und die Rohstoffrückgewinnung am Lebensende zu erleichtern.
  • Mit dem digitalen Fahrzeugpass („Digital Circularity Vehicle Pass“) sowie digitalen Batterie- und Komponentenpässen soll die Rückverfolgbarkeit verbessert und illegaler Export sowie unsachgemäße Entsorgung erschwert werden.
  • Die Verordnung legt ambitionierte Quoten für die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien fest – beispielsweise einen Mindestanteil von 30 % Rezyklat in Kunststoffteilen neu zugelassener Fahrzeuge ab den 2030er-Jahren. Zudem wird die Berichts- und Nachweispflicht verschärft.
  • Die EU-Mitgliedsstaaten müssen einheitliche Kontroll- und Meldesysteme schaffen, um illegale Ströme von Altfahrzeugen und fehlende Verwertungsnachweise effektiv zu unterbinden.
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird verstärkt: Hersteller sind künftig nicht nur zur Einrichtung von Rücknahme- und Entsorgungssystemen verpflichtet, sondern müssen auch die Finanzierung für Sammlung und Verwertung sicherstellen.

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