Hinter der Gesetzesinitiative verbirgt sich die Richtlinie für die jeweiligen nationalen Hauptuntersuchungen. Also ein Thema, das für Werkstätten und Prüfdienste in Europa hochrelevant ist und daher auch für MAHLE Lifecycle and Mobility große Bedeutung hat.  Nachdem sich der erste Staub gelegt hat, analysieren wir die wichtigsten Aspekte des Gesetzesentwurfs und dessen potenzielle Auswirkungen für Werkstätten. Bis Ende Juli können sich Unternehmen und Verbände bei der EU-Kommission noch zurückmelden und ihren Input zum Gesetzesentwurf abgeben.

Reform der Hauptuntersuchung

MAHLE setzt sich in Brüssel energisch dafür ein, dass die Hauptuntersuchung auch mit dem neuen Gesetz insbesondere für Werkstätten ein tragfähiges Geschäftsmodell bietet. Prüfmethoden müssen praktikabel und umsetzbar bleiben, gleichzeitig aber auch tatsächlich bestehende Sicherheitslücken aufdecken. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Die jährliche Hauptuntersuchung
  • Neue Prüfmethoden für Assistenzsysteme, Emissionen und Hochvoltsysteme
  • Neues NOx-Messverfahren
  • Partikelmessung bei Benzinmotoren
  • ADAS-Prüfung als neue Herausforderung
  • Digitalisierung und grenzübergreifende Anerkennung

Die geplante Reform der Hauptuntersuchung stellt Werkstätten vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für diejenigen, die sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen. MAHLE steht Werkstätten dabei als Partner zur Seite und setzt sich gleichzeitig auf EU-Ebene für praxistaugliche Lösungen ein.

Alex Erdmann ist Manager External Affairs bei MAHLE Lifecycle and Mobility. Er pendelt zwischen Berlin und Brüssel und setzt sich bei Verbänden, Organisationen und politischen Entscheidungsträgern dafür ein, dass Gesetze und Regelungen für MAHLE und seine Kunden branchenfreundlich erlassen werden.

Das bekommst du von MAHLE:

Vielseitiges und hochwertiges Equipment

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen neue Anforderungen an das Equipment und die Qualifikation der Werkstattmitarbeiter. Bestenfalls werden bestehende Geräte durch Software-Updates für neue Messmethoden aufgerüstet. MAHLE bietet mit seiner Emission Pro-Serie und dem TechPRO-Diagnosegerät kompatible Lösungen, die über eine einheitliche Plattform verbunden sind. Für die Überprüfung von Fahrerassistenzsystemen gibt es das TechPRO Digital ADAS für die Kalibrierung nach Reparaturen wie Scheibentausch oder Sensorausbau.

Fortbildung und Know-how

Die neuen Prüfanforderungen erfordern kontinuierliche Fortbildung des Werkstattpersonals. Besonders die Überprüfung von Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen und die ADAS-Kalibrierung verlangen spezifisches Fachwissen. Deshalb: rechtzeitig in Schulungen investieren, um für die neuen Anforderungen gerüstet zu sein. 

Immer up to date

MAHLE bietet regelmäßig Veranstaltungen und Fortbildungen zu den Themen an. Auch andere Marktteilnehmer stellen ähnliche Informationsformate bereit, die Werkstätten nutzen sollten. Industrie- und Handwerksverbände können ebenfalls Auskunft über die neuesten Entwicklungen und Konsequenzen der Regulierung geben.

Die jährliche Hauptuntersuchung – und die Aufregung

Besonders in Deutschland sorgt der Plan einer jährlichen Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge für Aufregung. Der Entwurf sieht vor, dass Fahrzeuge älter als zehn Jahre einer jährlichen Prüfung unterzogen werden sollen. Zudem sind keine Ausnahmen mehr für Motorräder vorgesehen. Auch elektrisch betriebene Zweiräder werden erstmals in den Anwendungsbereich aufgenommen.

 

Die Notwendigkeit einer jährlichen Prüfung ist statistisch allerdings nicht eindeutig belegt: Weniger als ein Prozent der Pkw-Verkehrsunfälle in Europa sind auf technische Mängel zurückzuführen. Sollte die EU dennoch eine jährliche Prüfung verpflichtend machen, wäre es essenziell sicherzustellen, dass Umfang und Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben und EU-weit vergleichbar sind.

Warum war die Reaktion in Deutschland so intensiv, während das in anderen EU-Ländern kaum zu spüren war? Der Grund ist einfach: In den meisten Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Zypern und Dänemark) ist die jährliche Überprüfung von Fahrzeugen bereits gängige Praxis, teilweise sogar ab der Erstzulassung.

 

In zahlreichen EU-Ländern gilt das sogenannte 4-2-2-1-System: Die erste Hauptuntersuchung erfolgt nach vier Jahren, die zweite und dritte nach jeweils weiteren zwei Jahren, bis schließlich eine jährliche Prüfpflicht greift. Allerdings ist der Umfang dieser jährlichen Prüfungen oft reduzierter und die Kosten für Verbraucher entsprechend niedriger. Das ist ein entscheidender Faktor bei der Betrachtung der Mobilitätskosten.

Neue Prüfmethoden für Assistenzsysteme, Emissionen und Hochvoltsysteme

Da der Gesetzesentwurf mit deutlicher Verspätung veröffentlicht wurde, besteht nun die Herausforderung, sowohl aktuelle als auch künftige Fahrzeuggenerationen zu regulieren. Letztere werden deutlich digitaler und mit mehr Assistenzsystemen ausgestattet sein. Der Entwurf sieht vor, bis zu 62 elektronische Sicherheitssysteme zu prüfen. Kritisch ist dabei, dass der Prüfumfang überwiegend auf das „elektronische Interface“ des Fahrzeugs beschränkt ist. Vorzuziehen wäre eine umfassendere Überprüfung über die OBD-Schnittstelle, die ohnehin bei der Untersuchung genutzt wird.

 

Besonders innovativ sind die neuen Prüfpunkte für Hochvoltsysteme in Elektro- und Hybridfahrzeugen. Dies trägt der rasant wachsenden Elektromobilität Rechnung und stellt sicher, dass auch bei diesen Antriebsarten die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Neues NOx-Messverfahren

Bei der NOx-Messung steht ein neues Verfahren zur Diskussion. MAHLE hat gemeinsam mit Fachverbänden, Prüforganisationen und anderen Geräteherstellern an der Erforschung und Entwicklung mitgewirkt. Allerdings hat sich gezeigt, dass viele Fahrzeuge die für das Verfahren benötigten Temperaturdaten nicht bereitstellen können.

 

Zudem kann nicht an allen Prüfstellen das Fahrzeug für eine Emissionsprüfung ausreichend „warmgefahren“ werden. Hier muss praxisgerecht nachgebessert werden. 

Partikelmessung bei Benzinmotoren

Für die Partikelmessung bei Benzinmotoren soll künftig ein separater „delegierter Rechtsakt“ die Details definieren - ein Zeichen dafür, wie komplex dieses Thema ist und dass das Gesetz nicht komplett ist. Eine Erarbeitung der Methode vor Verabschiedung der Regulierung würde MAHLE deutlich bevorzugen. 

 

Unterstützt werden sollen die Prüfungen künftig auch durch Fernmessungen der Abgasemissionen im laufenden Straßenverkehr (Remote Sensing).

 

Der Entwurf sieht vor, dass mindestens 30 Prozent der zugelassenen Fahrzeugflotte durch solche Fernmessungen überprüft werden sollen.

ADAS-Prüfung als neue Herausforderung

Zum ersten Mal sollen auch Fahrerassistenzsysteme (ADAS) in die Hauptuntersuchung einbezogen werden, aktuell auch nur per Prüfung über das „elektronischen Interface“. Studien von Organisationen wie der DEKRA zeigen, dass selbst kleinste Ungenauigkeiten der Sensoren - etwa durch scheinbar harmlose Parkrempler - erheblichen Einfluss auf die Systeme haben und sogar Totalausfälle verursachen können.

 

In entsprechenden Verbandsgremien arbeitet MAHLE aktuell an praxistauglichen und kosteneffizienten Lösungen für die ADAS-Überprüfung. Kein einfaches Unterfangen, da die Prüfung sowohl schnell als auch kostengünstig sein muss.

 

Aus unserer Sicht ermöglichen stationäre ADAS-Prüfgeräte eine effiziente Überprüfung. Sie können gleichzeitig im Werkstattalltag für die zunehmend notwendige Kalibrierung nach Reparaturen genutzt werden.

Digitalisierung und grenzübergreifende Anerkennung

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Digitalisierung. Elektronische Prüfzertifikate sollen zur Standardlösung werden, wobei die Option auf einen klassischen Papierausdruck bestehen bleibt.

 

Die nationalen Fahrzeugregister und Datenbanken für Hauptuntersuchungen sollen über das sogenannte MOVE-HUB-System vernetzt werden, was den Echtzeit-Austausch von Fahrzeugdaten zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen wird.

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen: Die Kilometerstände sollen bei jeder Fahrzeugwartung und -reparatur in einer nationalen Datenbank erfasst werden. Zusätzlich müssen Fahrzeughersteller bei vernetzten Fahrzeugen vierteljährlich die Kilometerstände übermitteln.

 

Aktuell haben laut Gesetzesentwurf jedoch nur Prüfdienste und nationale Behörden Zugriff auf diese Datenbank, die noch mehr Informationen als nur den Kilometerstand umfassen soll. MAHLE setzt sich dafür ein, dass auch Endkunden auf diese relevanten Daten ihrer Fahrzeuge zugreifen und sie mit ihrem Einverständnis auch Dritten wie Serviceanbietern und Werkstätten bereitstellen dürfen.

Grenzübergreifend soll eine Prüfung aus einem anderen Mitgliedsstaat als dem Zulassungsstaat vorläufig für sechs Monate gültig sein. Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Prüfzertifikate aus anderen EU-Ländern anzuerkennen.

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